Gesetzliche Grundlagen

Am 27. Februar 2005 ist das Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (Framework Convention on Tobacco Control, FCTC) in Kraft getreten. Dieses internationale Abkommen entstand als Reaktion auf die weltweite Verbreitung der Tabakepidemie.

Das FCTC enthält Entscheide über wirksame Massnahmen zur Tabakprävention, die umgesetzt werden müssen. Die Schweiz hat das Rahmenübereinkommen unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert.

Verkauf von Tabakprodukten

Im Kanton Freiburg

Nach Artikel 31 des Gesetzes über die Ausübung des Handels (HAG) ist es verboten, Tabak, Tabakerzeugnisse in jeglicher Form (Zigaretten, Zigarren, Tabak zum Selbstdrehen, Shisha-Tabak, Schnupftabak, Kautabak …), pflanzliche Produkte sowie elektronische Zigaretten und ähnliche Produkte (Geräte zum Erhitzen von Tabak) an Personen unter 18 Jahren zu verkaufen oder abzugeben.

Tabakverkaufsstellen im Kanton Freiburg

Wenn Geschäfte gegen dieses Gesetz verstossen, müssen sie mit einer Geldstrafe rechnen, die bis zu CHF 20 000, im Wiederholungsfall sogar bis zu CHF 50 000 betragen kann.

Im Auftrag der Direktion für Gesundheit und Soziales des Kantons Freiburg (DGS) und in Zusammenarbeit mit der Direktion für Sicherheit und Justiz (DSJ) werden regelmässig Testkäufe durchgeführt. Damit wird überprüft, ob das gesetzliche Mindestalter der Kundinnen und Kunden beim Verkauf von Tabakprodukten eingehalten wird.

Die einzige Möglichkeit, das Gesetz korrekt anzuwenden, besteht darin, das Alter des Käufers, der Käuferin anhand eines Ausweisdokuments zu überprüfen. Die Vorgesetzten an den Verkaufsstellen müssen deshalb dafür sorgen, dass ihr Verkaufspersonal entsprechend informiert und geschult wird.

Unsere Angebote für Tabakverkaufsstellen :

  • Plakat
  • Quiz zur Information des Verkaufspersonals

In der Schweiz

Es gibt keine gesamtschweizerische Regelung zum Verkauf von Tabakprodukten. Daher liegt die Verantwortung dafür bei den Kantonen.

Passivrauchen

Im Kanton Freiburg

Das Rauchverbot in allen geschlossenen öffentlichen Einrichtungen ist eine kantonale Verordnung, die den Schutz vor Passivrauchen gewährleistet. Fumoirs. Fumoirs ohne Bedienung sind in Restaurants erlaubt.

In der Schweiz

Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen. Dieses Gesetz regelt den Schutz vor Passivrauchen in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen.

Restaurationsbetriebe mit höchstens 80 m2 können als Raucherbetrieb genutzt werden. Fumoirs mit Bedienung sind erlaubt.

Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen (BG) ist seit dem 1. Mai 2010 in Kraft. Die Kantone können strengere Bestimmungen erlassen.

Werbung für Tabakprodukte

Im Kanton Freiburg

Artikel 35 des Gesundheitsgesetzes (GesG) hält fest, dass Werbung für Tabakerzeugnisse in Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen und in deren unmittelbarer Umgebung untersagt ist. Auf kantonaler Ebene gibt es keine weitere Regelung über Werbung für Tabakprodukte.

In der Schweiz

Seit 1964 ist die Ausstrahlung von Werbung für Tabakprodukte in Radio und Fernsehen verboten. Zudem darf Tabakproduktewerbung nur Jugendliche ab 18 Jahren ansprechen. Auf nationaler Ebene gibt es zurzeit keine weiteren Einschränkungen für die Tabakwerbung, jedoch haben die Kantone die Möglichkeit, entsprechende Gesetze zu erlassen.

Blick in die Zukunft

Am 13. Februar 2022 hat die Mehrheit der Kantonsbevölkerung und der Stände die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)» angenommen. Die Initiative verlangt, dass jegliche an Kinder und Jugendliche gerichtete Tabakwerbung verboten wird. Diese neuen Bestimmungen werden im künftigen Tabakproduktegesetz verankert. Vorgesehen ist zudem, das gesetzliche Alter für den Verkauf von Tabakerzeugnissen auf 18 Jahre zu vereinheitlichen.

Mit diesen Links finden Sie weitere Antworten auf Ihre Fragen

www.suchtschweiz.ch

Sucht Schweiz ist das nationale Kompetenzzentrum für Prävention, Forschung und Wissensvermittlung im Suchtbereich.

www.at-schweiz.ch

Die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention stellt Informationen über Tabak, Risiken des Passivrauchens, Konsumverhalten usw. zur Verfügung.

Bundesamt für Gesundheit (BAG)

Zahlen und Daten zum Thema Tabak sowie zu den gesundheitlichen Folgen des Rauchens und Passivrauchens. Zudem präsentiert das BAG die verschiedenen nationalen Strategien und Politiken im Gesundheitsbereich.

www.monam.ch

Monitoring-System der Schweiz für nichtübertragbare Krankheiten (NCD) und Sucht. Die Website stellt Umfrageergebnisse zu Substanzen, Verhalten und Krankheit zur Verfügung, informiert über Vorschriften usw.

www.stopsmoking.ch

Die Website für den Rauchstopp mit Unterstützungsangeboten und Beratung, um weg vom Nikotin zu kommen.