Tabakquiz

Quiz Verkaufsverbot

 

#1. Wie hoch ist der Anteil der rauchenden Jugendlichen (15-19 Jahren) in der Schweiz ?

2016 betrug der Anteil rauchender Jugendlicher zwischen 15 und 19 Jahren 21.1% (Suchtmonitoring Schweiz, 2017, Seite 52). Doch manchmal beginnt der Tabakkonsum noch früher, denn im Kanton Freiburg haben 20,2% der Jungen und 12,3% der Mädchen mit 13 Jahren schon Erfahrung mit Tabak gemacht (HBSC-Studie Freiburg im Jahr 2018, 2020).

Unter den 14 und 15-jährigen Jugendlichen aus dem Kanton Freiburg, die sich bereits Zigaretten besorgt haben, konnten 33% diese kaufen, obwohl der Verkauf von Tabak an Jugendliche verboten ist (HBSC-Studie Freiburg im Jahr 2018, 2020).

#2. Ziel dieses Gesetzes ist es die Jugendlichen zu schützen. Warum aber ist es so wichtig, die Jugend vor den Gefahren von Tabak- und Nikotinprodukten zu schützen ?

Alle vier Antworten sind richtig.

Jugendliche sind in Bezug auf Tabakkonsum besonders gefährdet. Bereits 88% der Rauchenden haben vor Beendigung des 18. Lebensjahres mit dem Rauchen begonnen. Im Kanton Freiburg haben bereits 41,5% der 15-jährigen Jungen und 38,8% der 15-jährigen Mädchen Erfahrung mit Tabak gemacht.

Diese Feststellung ist umso beunruhigender, weil Tabakkonsum bei jungen Leuten besonders schädlich ist: die Abhängigkeit tritt sehr rasch ein und die Risiken für schwere Erkrankungen sind höher, da sich der Körper und die Organe (Lungen, Gehirn, usw.) im Jugendalter noch entwickeln.

Das Jugendalter ist, was den Tabakkonsum betrifft, eine Schlüsselperiode. Das Suchtmonitoring Schweiz (2018) zeigt, dass 2016: « 18,3% der Täglich-Rauchenden die vor 15 Jahren mit täglichem Rauchen begonnen haben, rauchten mehr als eine Schachtel pro Tag. Demgegenüber rauchten nur 5,4% der Täglich-Rauchenden, die erst nach dem 20. Altersjahr mit dem täglichen Konsum angefangen haben, 2016 mehr als eine Schachtel pro Tag ».

Dazu ist sich die Tabakindustrie über die Vorteile einer Positionierung ihrer Produkte nach Altersklassen sehr bewusst und richtet sich mit attraktiven Werbestrategien an diese junge Bevölkerung.

Wenn man die Jugendlichen in diesem Lebensabschnitt schützt, schützt man die Gesundheit der Erwachsenen von morgen.

#3. Im Kanton Freiburg ist der Verkauf von Tabak- und Nikotinprodukten verboten:

Im Kanton Freiburg ist der Verkauf und die Abgabe von Tabak, Tabakerzeugnissen, elektronischen Zigaretten und ähnlichen Produkten an Jugendliche unter 18 Jahren seit dem 1. Januar 2021 verboten (Art. 31 Gesetz über die Ausübung des Handels).

 

Personen, die dieses Gesetz missachten, droht eine Geldstrafe von 20’000 CHF bis hin zu 50’000 CHF im Wiederholungsfall.

 

Weitere Informationen

#4. Gemäss Gesetz kann ein Verkauf von Tabakprodukten erfolgen:

Der Verkauf von Tabakprodukten an Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, ist verboten. Das Alter muss in allen Fällen anhand einer Identitätskarte überprüft werden. Kann die Person ihr Alter nicht nachweisen, darf kein Verkauf erfolgen.

Zusammengefasst:

  • 18 Jahre und mehr: Verkauf gestattet
  • Weniger als 18 Jahre: Verkauf verboten
  • Kein Ausweis: Verkauf verboten

#5. Das Verkaufsverbot für Tabakprodukte betrifft:

Das Verkaufsverbot an Jugendliche betrifft alle Produkte die Tabak enthalten (Zigaretten, Zigarren, Rolltabak, Wasserpfeifen-Tabak, Schnupftabak, Kautabak, usw.), pflanzliche Rauchprodukte & elektronische Zigaretten und ähnliche Produkte (Tabakprodukte zum Erhitzen), einschließlich Nachfüllpackungen mit und ohne Nikotin.

#6. Wenn ein Jugendlicher/eine Jugendliche Zigaretten kaufen möchte, wie kann man sicher sein, dass er/sie 18 Jahre alt oder älter ist?

Es ist sehr schwer, das Alter von Jugendlichen zu schätzen, wenn nicht sogar unmöglich! Daher ist es absolut erforderlich sich eine Identitätskarte vorlegen zu lassen. Die 2015 von der Fachstelle Tabakprävention – CIPRET durchgeführten Testkäufe haben gezeigt, dass in den Fällen in denen das Alter per Identitätskarte überprüft wurde, der Verkauf von Tabakprodukten in 84% der Fälle abgelehnt wurde. Dies ist daher das beste Mittel um nicht gegen das Gesetz zu verstossen.

#7. Wenn Jugendliche unter 18 Jahren Snus für Erwachsene kaufen, beispielsweise für die Eltern, so ist der Verkauf gestattet.

Selbst wenn Snus (oder ein anderes Tabak- oder Nikotinprodukt) tatsächlich für eine erwachsene Person bestimmt sind, dürfen diese Produkte nicht an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden.

#8. Wie reagiert man wenn jemand sich weigert seine Identitätskarte zu zeigen ?

Es ist unmöglich das Alter sicher zu schätzen. Deshalb muss die Person eine Identitätskarte vorweisen. Ist sie nicht in der Lage das Alter nachzuweisen, muss ihr der Verkauf verweigert werden.

Achten Sie auf Studentenausweise, die leicht zu fälschen sind und daher weniger Sicherheit bieten als eine Identitätskarte, einen Führerschein oder einen Pass.

#9. Welches sind die wirkungsvollsten Mittel um die Einhaltung des Verkaufsverbotes für Tabak- und Nikotinprodukte an Jugendliche unter 18 Jahren zu verbessern ?

Alle drei Antworten sind richtig.

Die Fachstelle Tabakprävention – CIPRET stellt dem Verkaufspersonal Flyer zur Verfügung, die an das Verkaufsverbot erinnern und die Kundschaft auffordert sich auszuweisen.

Fragen zur Anwendung des Gesetzes sowie Anfragen für Ratschläge bezüglich konkreter Situationen können an die Fachstelle Tabakprävention – CIPRET gerichtet werden.

#10. Wie verhält man sich gegenüber einem Minderjährigen, der versucht, Tabak- oder Nikotinprodukte zu kaufen?

Es ist wichtig zu erwähnen, dass das gesetzliche Mindestalter für den Verkauf von Tabakprodukten bei 18 Jahren liegt und Sie daher dieses Produkt nicht an ihn/sie verkaufen dürfen.

Hier sind einige Vorschläge, die Sie als Antwort auf diese Frage oder andere Verkaufssituationen, die Sie erleben könnten, geben können:

Das Gesetz hat sich geändert, das gesetzliche Alter für den Tabakverkauf ist jetzt 18 Jahre.
Haben Sie einen Ausweis, der Ihr Alter angibt?
Wenn Sie mir nicht beweisen können, dass Sie 18 Jahre alt sind, darf ich Ihnen keinen Tabak verkaufen.
Ich bin nicht berechtigt, Ihnen Tabak zu verkaufen. Sie sind zu jung.
Wie Sie auf diesem Plakat sehen können, ist es mir nicht erlaubt, Ihnen Tabak zu verkaufen.
Wenn das Produkt für deine Mutter/deinen Vater ist, muss sie/er selbst kommen. Ich bin nicht berechtigt, Ihnen Tabak zu verkaufen. Sie sind zu jung.

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